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  Rechtsgebiete  
     
   
     
Ehe- und Familienrecht  
     
 
Familienrecht stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt in meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich berate und vertrete in Scheidungs-Angelegenheiten sowie in allen damit zusammenhängenden Folgesachen. Des weiteren bin ich auch in den weiteren (isolierten) Familiensachen wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Ungangsrecht, Vermögensauseinandersetzung etc. tätig. In vielen Fällen ist es sinnvoll, in Familienrechtsstreitigkeiten eine Einigung unter konsequenter Wahrung der Interessen des Mandanten mit geeigneten Regelungsvorschlägen zu unterstützen. Daneben vertrete ich selbstverständlich auch bei streitigen Auseinandersetzungen nachdrücklich (außergerichtlich oder gerichtlich) die Belange meiner Mandanten.
 
     
Verkehrsrecht nach oben  
     
 
Ich arbeite schwerpunktmäßig (außergerichtlich und gerichtlich) in allen Bereichen des Verkehrsrechts, u.a. bei
 
 
  • Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen
  • Führerschein-Angelegenheiten
  • Verkehrsstraf-/ und –Bußgeldsachen
  • Fragen zum Kauf von (gebrauchten) PKW
 
     
 
Bei der Schadensregulierung in Verkehrsunfallsachen zeigt es sich immer wieder, dass ein konsequentes und hartnäckiges Einfordern der Ansprüche oft schon außergerichtlich zum Erfolg führt. Die beteiligten KFZ-Haftpflichtversicherungen werden nur in den seltensten Fällen von sich aus den kompletten Schadensersatz leisten. Aus diesem Grunde sollte auch grade bei „unstreitigem“ Sachverhalt von Beginn an dem Geschädigten ein kompetenter Anwalt zur Seite stehen, um die Regulierung nicht alleine in die Hand des Schädigers (bzw. seiner Versicherung) zu geben. Die Anwaltskosten sind Teil des unfallbedingten Schadens und somit von dem Unfallverursacher zu übernehmen.
 
     
Immobilienrecht nach oben  
     
 
Meine Tätigkeit im Immobilienrecht umfaßt die Beratung und Vertretung von Mietern, Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Wohnungseigentümern in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
 
  Dazu gehört:  
 
  • Entwurf von Gewerberaum- und Wohnraummietverträgen sowie Pachtverträgen,
  • Auflösung von Mietverhältnissen (Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Eigenbedarf, außerordentliche Kündigungen),
  • Räumungs- und Zahlungsklagen (Rückforderung der Kaution, Einziehung noch fälliger Mieten, Durchsetzung von Schönheitsreparaturen),
  • Durchsetzung von Miet- und Pachterhöhungen (ordnungsgemäße Erhöhungsverlangen, gerichtsfeste Begründung der neuen Miethöhe, Durchsetzung der Erhöhungsverlangen vor Gericht),
  • Vertragsgestaltung zur Begründung von Wohnungseigentum (vertragliche Einräumung von Sondereigentum, Teilung durch den Eigentümer),
  • Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltern bei Eigentümerversammlungen,
  • Vertretung bei Ansprüchen gegen Handwerker, säumige Wohngeldzahler.
 
 
Ferner umfasst meine Tätigkeit alle Belange grundstücksrechtlicher Aspekte bei Kauf, Verkauf und Bau, Dienstbarkeiten, Grundschulden/ Hypothek und Zwangsvollstreckung.
 
     
Erbrecht nach oben  
     
 
Mit dem Erbrecht kommt jede Person einmal in Berührung, ob als zukünftige Erblasser, als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. Auch wenn die auftretenden Fragen auf den ersten Blick gleich gelagert zu sein scheinen, ist dennoch jeder Fall meist anders gelagert, hat seine Besonderheiten, auf die ich besonders achte.
 
  Meine Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet umfasst :  
 
  • Beratung bei der Abfassung von Testamenten, unter anderem z.B. wenn ein Kind geistig behindert ist, wenn die Person, der man Gutes tun will, überschuldet ist
  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge
  • Beratung und Vertretung von :
    Erben
    Miterben
    Pflichtteilsberechtigten
    Vermächtnisnehmern
  • Ermittlung von Miterben, wenn der Erbgang nicht vollständig geklärt ist, bzw. Beschaffung von Urkunden zum Nachweis des Erbganges.
  • Abwicklung des Nachlasses
  • Auseinandersetzung unter den Erben
  • Testamentsvollstreckung
  • Für den Fall der Gebrechlichkeit oder einer schweren Erkrankung sollten Sie Vorsorge durch Vollmachten treffen, die Sie einer vertrauten Person erteilen.
 
Inkassorecht nach oben  
     
 
Offene Forderungen hat jeder. Meine Mitarbeiter und ich kümmern uns um Ihre Forderungen, beantragen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, reichen Klagen ein, versuchen die Gelder beizutreiben, achten aber auch darauf, dass die Kosten nicht eine vernünftige Relation zur Höhe Ihrer Forderung übersteigen. Langjährige Erfahrung, das richtige Gespür und moderne Technologie führen häufig dazu, dass Ihre Forderungen doch noch bezahlt werden.
 
     
Arbeitsrecht nach oben  
     
 
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis.
Ich berate und vertrete meine Mandanten in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts mit dem Ziel, falls möglich kostspielige Prozesse zu vermeiden. Angesichts der beinahe unüberschaubar gewordenen Rechtsprechung biete ich meinen Mandanten eine begleitende Beratung, die von der anfänglichen Ausgestaltung des Arbeitsvertrages bis hin zu dessen Kündigung reicht.
Ich berate Unternehmen und Arbeitnehmer gleichmaßen, da ich eine Spezialisierung "auf eine Seite" für schädlich halte. Es kann nie schaden, die Angelegenheit aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten, um zu wissen, was vom Gegner als nächstes erwartet werden kann.
 
     
Strafrecht nach oben  
     
 
Im Strafrecht bedeutet die Vertretung und Verteidigung des Betroffenen für dessen Rechte zu kämpfen. Dies erfolgt (zwangsläufig) immer im „Streit" mit z.B. der Polizei oder Staatsanwaltschaft, also mit den Verfolgungsbehörden des Staates, aber auch mit dem Gericht. Es gilt hierbei die individuellen Rechte und Interessen des Mandanten bestmöglich mit den geltenden Rechten zu vereinbaren. Gerade im Ermittlungsverfahren gehört hierzu den zunächst „nur Verdächtigen" mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Aber auch im späteren Verfahren die Einhaltung der den Betroffenen schützenden Rechte zu gewährleisten.
 
In allen Verfahrensabschnitten hat der Mandant einen Anspruch auf eine gewissenhafte und umfassende Verteidigung, nur so kann garantiert werden, dass ihm ein „fairer" Prozess gemacht wird.
 
Meine Aufgabe als Ihr Verteidiger ist es alle, nach Ihren Vorgaben, entlastenden Umstände anzuführen, um eine sachgerechte Verteidigung zu garantieren. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn Mandant und Verteidiger einander vertrauen können. Hierzu gehört unter anderem, dass der Mandant bereits im ersten Gespräch über die u. U. bevorstehenden Dinge (Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung usw.) informiert wird, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren stehe ich Ihnen gerne bei Fragen zur Strafvollstreckung und Strafvollzug zur Verfügung.
 
     
Allgemeines Zivilrecht nach oben  
     
 
  • Vertragsgestaltung einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Vertragsabwicklung
  • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, wie z.B.
    - Kaufpreisforderung
    - Gewährleistung
    - Rückabwicklung
    - Schadensersatz
  • Durchsetzung sonstiger Zivilrechtlicher Ansprüche