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Entenplan 6 06217
Merseburg | |
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Rechtsgebiete |
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Ehe- und Familienrecht |
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Familienrecht stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt
in meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich berate und vertrete in
Scheidungs-Angelegenheiten sowie in allen damit zusammenhängenden
Folgesachen. Des weiteren bin ich auch in den weiteren (isolierten)
Familiensachen wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Ungangsrecht,
Vermögensauseinandersetzung etc. tätig. In vielen Fällen ist es
sinnvoll, in Familienrechtsstreitigkeiten eine Einigung unter
konsequenter Wahrung der Interessen des Mandanten mit geeigneten
Regelungsvorschlägen zu unterstützen. Daneben vertrete ich
selbstverständlich auch bei streitigen Auseinandersetzungen
nachdrücklich (außergerichtlich oder gerichtlich) die Belange meiner
Mandanten. |
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Verkehrsrecht |
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Ich arbeite schwerpunktmäßig (außergerichtlich
und gerichtlich) in allen Bereichen des Verkehrsrechts, u.a.
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- Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen
- Führerschein-Angelegenheiten
- Verkehrsstraf-/ und –Bußgeldsachen
- Fragen zum Kauf von (gebrauchten) PKW
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Bei der Schadensregulierung in
Verkehrsunfallsachen zeigt es sich immer wieder, dass ein
konsequentes und hartnäckiges Einfordern der Ansprüche oft schon
außergerichtlich zum Erfolg führt. Die beteiligten
KFZ-Haftpflichtversicherungen werden nur in den seltensten Fällen
von sich aus den kompletten Schadensersatz leisten. Aus diesem
Grunde sollte auch grade bei „unstreitigem“ Sachverhalt von Beginn
an dem Geschädigten ein kompetenter Anwalt zur Seite stehen, um die
Regulierung nicht alleine in die Hand des Schädigers (bzw. seiner
Versicherung) zu geben. Die Anwaltskosten sind Teil des
unfallbedingten Schadens und somit von dem Unfallverursacher zu
übernehmen. |
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Immobilienrecht |
nach oben
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Meine Tätigkeit im Immobilienrecht umfaßt die
Beratung und Vertretung von Mietern, Vermietern,
Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen
Wohnungseigentümern in allen Fragen des
Wohnungseigentumsrechts. |
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Dazu gehört: |
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- Entwurf von Gewerberaum- und Wohnraummietverträgen sowie
Pachtverträgen,
- Auflösung von Mietverhältnissen (Kündigung wegen
Zahlungsverzugs, Eigenbedarf, außerordentliche Kündigungen),
- Räumungs- und Zahlungsklagen (Rückforderung der Kaution,
Einziehung noch fälliger Mieten, Durchsetzung von
Schönheitsreparaturen),
-
Durchsetzung von Miet- und Pachterhöhungen
(ordnungsgemäße Erhöhungsverlangen, gerichtsfeste Begründung der
neuen Miethöhe, Durchsetzung der Erhöhungsverlangen
vor Gericht),
-
Vertragsgestaltung zur Begründung von
Wohnungseigentum (vertragliche Einräumung von Sondereigentum,
Teilung durch den Eigentümer),
- Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltern bei
Eigentümerversammlungen,
- Vertretung bei Ansprüchen gegen Handwerker, säumige
Wohngeldzahler.
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Ferner umfasst meine Tätigkeit alle Belange
grundstücksrechtlicher Aspekte bei Kauf, Verkauf und Bau,
Dienstbarkeiten, Grundschulden/ Hypothek und
Zwangsvollstreckung. |
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Erbrecht |
nach oben
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Mit dem Erbrecht kommt jede Person einmal in
Berührung, ob als zukünftige Erblasser, als Erbe oder
Pflichtteilsberechtigter. Auch wenn die auftretenden Fragen auf den
ersten Blick gleich gelagert zu sein scheinen, ist dennoch jeder
Fall meist anders gelagert, hat seine Besonderheiten, auf die ich
besonders achte. |
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Meine Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet
umfasst : |
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- Beratung bei der Abfassung von Testamenten, unter anderem z.B.
wenn ein Kind geistig behindert ist, wenn die Person, der man
Gutes tun will, überschuldet ist
- Beratung bei der Unternehmensnachfolge
- Beratung und Vertretung von
:
Erben Miterben Pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmern
- Ermittlung von Miterben, wenn der Erbgang nicht vollständig
geklärt ist, bzw. Beschaffung von Urkunden zum Nachweis des
Erbganges.
- Abwicklung des Nachlasses
- Auseinandersetzung unter den Erben
- Testamentsvollstreckung
- Für den Fall der Gebrechlichkeit oder einer schweren
Erkrankung sollten Sie Vorsorge durch Vollmachten treffen, die Sie
einer vertrauten Person erteilen.
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Inkassorecht |
nach oben
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Offene Forderungen hat jeder. Meine Mitarbeiter
und ich kümmern uns um Ihre Forderungen, beantragen Mahnbescheid,
Vollstreckungsbescheid, reichen Klagen ein, versuchen die Gelder
beizutreiben, achten aber auch darauf, dass die Kosten nicht eine
vernünftige Relation zur Höhe Ihrer Forderung übersteigen.
Langjährige Erfahrung, das richtige Gespür und moderne Technologie
führen häufig dazu, dass Ihre Forderungen doch noch bezahlt
werden. |
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Arbeitsrecht |
nach oben
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Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Ich
berate und vertrete meine Mandanten in den Bereichen des
individuellen und kollektiven Arbeitsrechts mit dem Ziel, falls
möglich kostspielige Prozesse zu vermeiden. Angesichts der beinahe
unüberschaubar gewordenen Rechtsprechung biete ich meinen Mandanten
eine begleitende Beratung, die von der anfänglichen Ausgestaltung
des Arbeitsvertrages bis hin zu dessen Kündigung reicht. Ich
berate Unternehmen und Arbeitnehmer gleichmaßen, da ich eine
Spezialisierung "auf eine Seite" für schädlich halte. Es kann
nie schaden, die Angelegenheit aus verschiedenen Perspektiven zu
betrachten, um zu wissen, was vom Gegner als nächstes erwartet
werden kann. |
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Strafrecht |
nach oben
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Im Strafrecht bedeutet die Vertretung und
Verteidigung des Betroffenen für dessen Rechte zu kämpfen. Dies
erfolgt (zwangsläufig) immer im „Streit" mit z.B. der Polizei oder
Staatsanwaltschaft, also mit den Verfolgungsbehörden des Staates,
aber auch mit dem Gericht. Es gilt hierbei die individuellen Rechte
und Interessen des Mandanten bestmöglich mit den geltenden Rechten
zu vereinbaren. Gerade im Ermittlungsverfahren gehört hierzu den
zunächst „nur Verdächtigen" mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln zu schützen. Aber auch im späteren Verfahren die Einhaltung
der den Betroffenen schützenden Rechte zu
gewährleisten. In allen Verfahrensabschnitten hat der
Mandant einen Anspruch auf eine gewissenhafte und umfassende
Verteidigung, nur so kann garantiert werden, dass ihm ein „fairer"
Prozess gemacht wird. Meine Aufgabe als Ihr Verteidiger
ist es alle, nach Ihren Vorgaben, entlastenden Umstände anzuführen,
um eine sachgerechte Verteidigung zu garantieren. Dies kann jedoch
nur erfolgen, wenn Mandant und Verteidiger einander vertrauen
können. Hierzu gehört unter anderem, dass der Mandant bereits im
ersten Gespräch über die u. U. bevorstehenden Dinge (Durchsuchung,
Observation, Telefonüberwachung usw.) informiert wird, um
unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Aber auch zu einem späteren
Zeitpunkt im Verfahren stehe ich Ihnen gerne bei Fragen zur
Strafvollstreckung und Strafvollzug zur Verfügung. |
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Allgemeines Zivilrecht |
nach oben
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- Vertragsgestaltung einschließlich Allgemeiner
Geschäftsbedingungen
- Vertragsabwicklung
- Durchsetzung vertraglicher Ansprüche, wie z.B.
-
Kaufpreisforderung - Gewährleistung - Rückabwicklung -
Schadensersatz
- Durchsetzung sonstiger Zivilrechtlicher Ansprüche
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